Nach Ihrer telefonischen Anmeldung erfolgt zeitnah ein Vorgespräch,  die sogenannte Sprechstunde. Im Rahmen dieser Sprechstunde wird geprüft, ob eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist. Besteht eine Indikation zur Psychotherapie, werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe übernommen.

Bei gesetzlich Krankenversicherten

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen wird bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Für die Abrechnung wird nur die Versichertenkarte benötigt, eine Überweisung vom Arzt ist nicht notwendig.

Falls Sie am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen oder bei bestimmten BKKs versichert sind, besteht für Sie die Möglichkeit, an einem Sondervertrag teilzunehmen. Die Vorteile dieses Vertrages bestehen in verkürzten Wartezeiten und einer geringeren Bürokratie.

Bei privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung, sondern die Übernahme der Kosten hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Es ist daher empfehlenswert, vor der Aufnahme einer Psychotherapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe in Kontakt zu treten und sich über die Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Bei Berufsgenossenschaften

Nach Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz wird eine erforderliche Psychotherapie mit den Berufsgenossenschaften abgerechnet. Die von den Berufsgenossenschaften anerkannten PsychotherapeutInnen verfügen über besondere Fortbildungen und Erfahrungen bei der Behandlung traumatischer Ereignisse. Wir sind zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften berechtigt.